Hallo zusammen,
ich habe in einer Zwangsverwaltungssache ein Problem zu dem ich nicht wirklich etwas finde.
Zwangsverwaltung wurde angeordnet. Der Anordnungsbeschluss konnte dem Schuldner auch noch zugestellt werden. Der Zwangsverwalter hat das Objekt in Besitz genommen. Es stellt sich heraus, dass das Objekt in einem extrem schlechten Zustand und so auch auf keinen Fall vermietbar etc. ist.
Bereits kurz danach erfolgte auch schon die Antragsrücknahme durch die Gläubigerin.
Der Aufhebungsbeschluss konnte an den Schuldner nunmehr nicht mehr zugestellt werden, da er unter der Meldeanschrift "nicht zu ermitteln" ist. Er soll lt. Gläubigern eventuell "als junger Mann zum mitreisen gesucht" auf diversen Jahrmärkten unterwegs sein?!
Auch der Zwangsverwalter konnte keinen Kontakt zum Schuldner zwecks Übergabe des Grundstücks und der Hausschlüssel herstellen und reicht nun Schlussbericht etc. und die Hausschlüssel hier zur Akte ein.
Und nun?
Was mache ich denn jetzt mit den Schlüsseln?
Und wie geht das jetzt weiter, wenn der Schuldner nicht in nächster Zeit aus seiner Versenkung auftaucht, er also auch gar nicht weiß, dass das Verfahren aufgehoben und die Schlüssel hier sind?
Ich bin gerade etwas ratlos und für Hinweise ausgesprochen dankbar!