Hallo,
bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe wurden die PKW-Kosten (Finanzierung/Versicherung) durch den Rechtspfleger nicht als Ausgaben berücksichtigt, weil der Mdt. zur Arbeit laufen kann.
Ist das richtig?
Grüße
Liane
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!