Hallo alle zusammen,
ich musste vertretungsweise die Aufgebotssachen übernehmen und habe nun folgendes Problem:
Die Bank xy beantragt das Aufgebot für einen verloren gegangenen Grundschuldbrief und beantragt gleichzeitig nach Kraftloserklärung des alten Briefes einen neuen Brief zu erteilen. Geht das? Wenn ja, wie läuft das Verfahren?