Hallo zusammen,
ich mache erst seit kurzem Nachlass und bitte um praktische Hinweise für folgendes Problem:
Es wurde ein Erbschein nach A erlassen. A wird beerbt durch seine Ehefrau, seine Tochter T und den Sohn S (gesetzliche Erbfolge).
S ist mittlerweile verstorben (zeitlich nach A).
Daher wurden seine Erbinnen (Tochter Y und Ehefrau P) im Erbscheinsverfahren angehört. Y war einverstanden. P meinte, sie wolle nicht behelligt werden, da sie mit dem Erbe von ihrem Schwiegervater nichts zu tun haben wolle, sie lehne das Erbe nach A ab. Der Erbschein wurde erlassen. P kam ein Schreiben zu, in dem erklärt wurde, dass ihr Mann S das Erbe nicht ausgeschlagen habe, den Erbfall erlebt habe und er daher Erbe geworden sei.
Nun kommt ein weiteres Schreiben der P: "Mein Mann S war zum Zeitpunkt des Erbscheinsantrages bereits verstorben und konnte das Erbe nicht annehmen bzw. ablehnen. Er hat zu seinen Lebzeiten seiner Mutter klargemacht, dass in keinster Weise an dem Erbe seines Vaters interessiert sei und das Erbe nicht annehmen wird. Nun ist er verstorben und kann das Erbe nicht mehr ablehnen. Ich bitte Sie daher, meinen verstorbenen Mann aus der Erbfolge herauszunehmen."
Der Erbschein ist natürlich dennoch richtig. Aber mir ist nicht klar, ob ich das Schreiben der P als Rechtsmittel auslegen sollte? Die Alternative wäre ein weiteres Schreiben mit dem Versuch, es zu erklären. Das hat beim ersten Mal ja auch nicht geklappt.
Vermutlich gibt es nicht nur einen Weg, aber mich würde interessieren, wie ihr das machen würdet? Leider kann ich keinen erfahrenen Kollegen fragen.