Wir haben gerade ein Verfahren mit sehr vielen Gläubigern aus den EU-Ländern. Bislang haben alle Gläubiger die Anmeldung in Deutscher Sprache eingereicht.
Eine Gläubigerin, eine Bank aus Italien, vertreten durch eine italienische Anwältin reichte uns 50 Seiten Forderungsanmeldung herein. Auf Seite 1 steht in Deutscher Sprache "Anmeldung einer Forderung" der Rest ist in Italienischer.
Unser Problem ist jedoch, dass bei uns im Büro keiner Italienisch spricht und wir wissen nicht einmal, was überhaupt angemeldet wird. In den umfangreichen Unterlagen sind sehr viele einzelne Beträge im Fließtext, die ich jedoch nicht identifizieren kann als Hauptforderung, Zinsen oder Kosten. Auch der Forderunggrund kann nicht bestimmt werden.
Gem. Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung des Rates über Insolvenzverfahren kann eine Übersetzung gefordert werden.
Die italienische Anmeldung erfolgte fristwahrend, wir können sie jedoch nicht in die Tabelle aufnehmen, da wir weder Forderungshöhe, noch Forderungsgrund benennen können. Nach mehrmaligem Durchsehen haben wir erst herausgefunden, dass es sich um eine italienische Bank handelt. Wir haben die Begriffe sporadisch in eine Internetsuchmaschine eingegeben.
Die Anwältin hat auf unsere E-Mail-Anfrage nur mitgeteilt, dass Sie sich auf die EU-Richtlinien bezieht und daher können Sie in Italienisch Anmeldung und wir müssen die Forderung zur Tabelle aufnehmen.
Wie müssen wir uns nun verhalten?