Hallo zusammen!
Ich habe in letzter Zeit immer wieder den Fall, dass Gläubiger anscheinend nicht in der Lage oder willens sind, die Vermögensauskunft des Schuldners - insbesondere betreffend der Girokonten - korrekt zu lesen.
Der aktuelle Vordruck für das Vermögensverzeichnis, welches bei Abgabe der VA ausgefüllt wird, sieht unter Punkt 14. die Konten vor. Dort sind mehrere Kreditinstitute vorausgefüllt, der Schuldner bzw. GV muss nun nur noch ankreuzen, welche Bank betroffen ist und IBAN und Kontostand angeben.
Ich habe immer häufiger Gläubiger, die mir alle dort vorgesehenen Banken als Drittschuldner angeben (u.a. zwei mal die C-Bank AG - nur als Beispiel) und steif und fest behaupten, der Schuldner habe schließlich alle diese Banken im VV angegeben.
Jetzt in meinem aktuellen Fall ist es sogar so, dass der Schuldner eindeutig "nein" angekreuzt hat, also angibt, kein Girokonto zu führen. Auf Hinweis und Nachfrage beim Gläubigervertreter (Inkassounternehmen) kommt von diesem wieder oben aufgeführte Aussage.
Ich kann doch nicht sehenden Auges (meiner Meinung nach unnötige) Kosten für den Schuldner verursachen, oder wie seht ihr das? Ich wäre für Hinweise dankbar.
Einen schönen Feierabend noch