Abschluss Vergleich: Betreuerhandeln?

  • Liebe Leute,

    ein Betreuter lässt sich scheiden.
    Während einer Sitzung vor dem Gericht wird ein - nicht vom Gericht vorgeschlagener - Vergleich geschlossen, laut dem der Betreute an seine Ex-Frau einen Betrag X zur Abdeckung sämtlicher Unterhaltsansprüche zahlen soll. Weder der Betroffene noch der Betreuer waren bei dem Vergleichsschluss vor Ort, sondern lediglich durch einen Rechtsanwalt vertreten.

    Ich stelle mir nun folgende Frage: Lieht hier überhaupt ein Betreuerhandeln vor? Denn bei Abschluss des Vergleichs hat er nicht gewirkt.

    VG

  • Ich stelle mir nun folgende Frage: Lieht hier überhaupt ein Betreuerhandeln vor? Denn bei Abschluss des Vergleichs hat er nicht gewirkt.

    Entscheidend dürfte sein, wer den Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragt hat, der Betreute selbst (dann nicht genehmigungspflichtig) oder der Betreuer?

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich stelle mir nun folgende Frage: Lieht hier überhaupt ein Betreuerhandeln vor? Denn bei Abschluss des Vergleichs hat er nicht gewirkt.

    Entscheidend dürfte sein, wer den Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragt hat, der Betreute selbst (dann nicht genehmigungspflichtig) oder der Betreuer?

    Genau in diese Richtung hatte ich auch gedacht - ist dir dazu irgendwelche Rechtsprechung bekannt?

  • Ich stelle mir nun folgende Frage: Lieht hier überhaupt ein Betreuerhandeln vor? Denn bei Abschluss des Vergleichs hat er nicht gewirkt.

    Entscheidend dürfte sein, wer den Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragt hat, der Betreute selbst (dann nicht genehmigungspflichtig) oder der Betreuer?

    Genau in diese Richtung hatte ich auch gedacht - ist dir dazu irgendwelche Rechtsprechung bekannt?

    Gibt es eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 125 Absatz 2 FamFG?
    Wenn der Betreuer Scheidungsantrag stellt -und in der Folge den Anwalt mandantiert- müsste ja eine solche Genehmigung erteilt worden sein.

  • Ja wer hat denn nun wann , in welchem Geisteszustand, wen mit was beauftragt und bevollmächtigt?
    Und ggf. welche Genehmigungen vorgelegt? Und was sagt der Scheidungsrichter dazu?

    Scheidung? Da gibt's doch mehr Fallstricke für's Betreuungsverfahren ;)

  • Ich stelle mir nun folgende Frage: Lieht hier überhaupt ein Betreuerhandeln vor? Denn bei Abschluss des Vergleichs hat er nicht gewirkt.

    Entscheidend dürfte sein, wer den Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragt hat, der Betreute selbst (dann nicht genehmigungspflichtig) oder der Betreuer?

    Genau in diese Richtung hatte ich auch gedacht - ist dir dazu irgendwelche Rechtsprechung bekannt?

    Gibt es eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 125 Absatz 2 FamFG?
    Wenn der Betreuer Scheidungsantrag stellt -und in der Folge den Anwalt mandantiert- müsste ja eine solche Genehmigung erteilt worden sein.

    § 125 FamFG gilt aber nur für Ehesachen, während es sich bei den nach dem Sachverhalt verglichenen Unterhaltsansprüchen um eine Folgesache handelt (Keidel/Weber, FamFG, 17. Aufl., § 125 Rn. 3).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ohne Ehesache-Scheidungssache auch keine Folgesache :cool:

    Ich beharre weiterhin darauf, dass man hier keine brauchbare Auskunft ohne weitere Information erteilen kann :D

  • Gerne bin ich bereit, weitere Auskünfte zu erteilen - welche werden benötigt :D?

    Wer den Anwalt beauftragt hat, weiß ich - noch - nicht. Ich habe bisher nicht nachgefragt, weil ich erst einmal in Erfahrung bringen wollte, ob mich diese Frage hinsichtlich der Genehmigungspflicht weiterbringt. Eine Genehmigung nach § 125 FamFG wurde nicht erteilt, aber auch nicht beantragt. Ich ging bisher davon aus, dass die Scheidung durch den Betreuten selbst in die Wege geleitet wurde.

    Also ist es richtig, dass der Vergleich nicht genehmigt werden muss, wenn der Betroffene den Anwalt selbst beauftragt hat, weil dann kein Betreuerhandeln vorliegt? Spielt es eine Rolle, ob der Betreuer außerhalb der Verhandlung mal in dem Verfahren aufgetaucht ist? Im Rubrum ist er nicht aufgeführt.

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