Liebe Leute,
ein Betreuter lässt sich scheiden.
Während einer Sitzung vor dem Gericht wird ein - nicht vom Gericht vorgeschlagener - Vergleich geschlossen, laut dem der Betreute an seine Ex-Frau einen Betrag X zur Abdeckung sämtlicher Unterhaltsansprüche zahlen soll. Weder der Betroffene noch der Betreuer waren bei dem Vergleichsschluss vor Ort, sondern lediglich durch einen Rechtsanwalt vertreten.
Ich stelle mir nun folgende Frage: Lieht hier überhaupt ein Betreuerhandeln vor? Denn bei Abschluss des Vergleichs hat er nicht gewirkt.
VG