Guten Morgen,
ich habe hier eine meiner GmbHs, die gem. § 882c ZPO in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde.
Habe ich als Registergericht hier jetzt unmittelbaren Handlungsbedarf?
Ich weiß ja nicht, aus welchem Grund die Gesellschaft eingetragen wurde. Anzeichen für eine Vermögenslosigkeit bestanden bisher nicht. Die Gesellschaft hatte erst im April das Stammkapital um 25.000 EUR erhöht.
Ich hoffe, Ihr könnt mir da einen Tipp geben. Stehe etwas auf dem Schlauch...
Danke