Hallöchen, ich hab da mal eine Frage...
Kann mir jmd bitte den § 1148 BGB zur Eigentumsfiktion erklären? Mich interessiert insbesondere, wie der § zu verstehen ist, wenn es um eine eingetragene Sicherungshypothek geht in einem Grundbuch, welches zwei Eigentümer, je zur Hälfte, einer ist verstorben, ausweist. Kann ich ohne weiteres die Zwangsversteigerung beantragen als Gläubiger dieser Sicherungshypothek?
Danke vorab !