Moin,
folgender Fall, stehe -mal wieder- auf dem Schlauch:
Beantragt ist ein PfÜB gegen eine Unternehmung eines Selbstständigen. Vorgelegt wird mir die Akte mit mehreren Beschlüssen des IN-Gerichtes, in welchem u. a. die Insolvenz über eine KG eröffnet wird, dessen Komplementär der besagte PfÜB-Gegner ist. Weiter liegt mir aber noch die Freigabe des Neuerwerbs aus der selbstständigen Tätigkeit durch den IV vor. Der Vollstreckungsgläubiger hat klargestellt, dass die Vollstreckung ausschließlich gegen den Schuldner persönlich betrieben wird und das zu pfändende Konto kein Firmenkonto ist.
Meine Erachtens läge in diesem Fall der obigen Ausführungen wegen kein Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO vor. Allerdings stieß ich dann in einem anderen Thread auf BGH, 12.02.2009, IX ZB 112/06, in welchem davon die Rede ist, dass für Freigegebenes dennoch ein Vollstreckungsverbot vorliegt.
Ich tendiere derzeit zum Erlass, im Zweifel erinnert der IV. Das muss aber ja nicht unbedingt sein, vielleicht hat einer von Euch ja Anregungen/Meinungen o. ä...
Beste Grüße und schon mal vielen Dank