PfÜB - InsO - Freigabe

  • Moin,

    folgender Fall, stehe -mal wieder- auf dem Schlauch:

    Beantragt ist ein PfÜB gegen eine Unternehmung eines Selbstständigen. Vorgelegt wird mir die Akte mit mehreren Beschlüssen des IN-Gerichtes, in welchem u. a. die Insolvenz über eine KG eröffnet wird, dessen Komplementär der besagte PfÜB-Gegner ist. Weiter liegt mir aber noch die Freigabe des Neuerwerbs aus der selbstständigen Tätigkeit durch den IV vor. Der Vollstreckungsgläubiger hat klargestellt, dass die Vollstreckung ausschließlich gegen den Schuldner persönlich betrieben wird und das zu pfändende Konto kein Firmenkonto ist.

    Meine Erachtens läge in diesem Fall der obigen Ausführungen wegen kein Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO vor. Allerdings stieß ich dann in einem anderen Thread auf BGH, 12.02.2009, IX ZB 112/06, in welchem davon die Rede ist, dass für Freigegebenes dennoch ein Vollstreckungsverbot vorliegt.

    Ich tendiere derzeit zum Erlass, im Zweifel erinnert der IV. Das muss aber ja nicht unbedingt sein, vielleicht hat einer von Euch ja Anregungen/Meinungen o. ä...

    Beste Grüße und schon mal vielen Dank :daumenrau

  • welchem u. a. die Insolvenz über eine KG eröffnet wird, dessen Komplementär der besagte PfÜB-Gegner ist. Weiter liegt mir aber noch die Freigabe des Neuerwerbs aus der selbstständigen Tätigkeit durch den IV vor.

    Klingt unlogisch...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ahhhh, hab soeben noch einen Beschluss vorgelegt bekommen. Nicht nur die KG, dessen Komplementär er ist, befindet sich in der Insolvenz, sondern auch er selbst. :oops:

    Dann macht es ja wieder Sinn. Der IV gibt den Neuerwerb aus seiner selbstständigen Tätigkeit frei, sodass der Gläubiger in das Privatkonto des Schuldners pfänden kann, da ja nur dort sichergestellt ist, dass sich kein Vermögen der insolventen KGs darauf befindet. Richtig? (sofern nun nicht die genannte BGH Entscheidung "mir" einen Strich durch die Rechnung macht...)

    Manchmal lösen sich die Probleme auch von selbst ... :gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!