Beantragt ist die Berichtigung eines Grundbuchs aufgrund Erbfolge. Die Erbfolge begründet auf einem notariellen Testament mit der Anordnung einer allgemeinen Testamentsvollstreckung.
Der von der Alleinerbin gestellte Grundbuchberichtigungsantrag enthält den Vermerk: "Das Grundstück unterliegt nicht der Testamentsvollstreckung."
Es könnte hierin ein Antrag der Alleinerbin gesehen werden, den TV-Vermerk nicht einzutragen, da das Grundstück beispielsweise vom Testamentsvollstrecker freigegeben worden ist. Die wäre allerdings in geeigneter Form nachzuweisen.
Möglich wäre auch, den Vermerk zu ignorieren und den TV-Vermerk auf Grundlage des Testaments einfach mit einzutragen.
Wie seht Ihr das?