Guten Morgen liebe Kollegen,
ich hab heut morgen anscheinend ein Brett vorm Kopf und auch das Lesen in den Kommentaren und im Forum machen das nicht besser:
Die Eltern (Eigentümer zu je 1/2) übertragen ihr Grundstück auf die Söhne zu je 1/2.
"Wenn das dem Übernehmer übertragene Eigentum ganz oder teilweise durch Veräußerung auf Dritte übergeht, können die Übergeber als Gesamtberechtigte bzw. der Überlebende von ihnen verlangen, dass das ganze Eigentum bzw. der jeweils überlassene Anteil an die Übergeber als Gesamtberechtigte bzw. den Längerlebenden zurück übereignet wird.
Die Erschienenen bewilligen und beantragen, zur Sicherung des vorstehend begründeten Anspruchs jeweils eine Vormerkung für die Übergeber als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB einzutragen.
Anscheinend wollen die Beteiligten je eine Vormerkung an jedem MEA. Aber reicht das aus? Es soll doch auch der Anspruch auf Rückübertragung des gesamten Grundstücks gesichert werden?