Vormerkung für Sicherungshypothek nach Anlegung von Wohnungseigentum

  • Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Mir liegt ein Antrag auf Bildung von Wohnungseigentum vor, der jetzt vollzugsreif ist. Nachrangig ist der Antrag eines Rechtsanwalts auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek eingegangen. In der einstweiligen Verfügung und im Antrag ist als Belastungsgegenstand natürlich noch das Grundstück mit der "alten" Blattnummer benannt. Kann ich jetzt die Vormerkung nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher einfach auf allen Grundbüchern zur Gesamthaft eintragen oder muss ich mir den Antrag und die einstweilige Verfügung entsprechend berichtigen lassen? Vielen Dank schon mal für eure Meinungen!

  • Belastungsgegenstand ist das ganze Grundstück, also alle Miteigentumsanteile. Sondereigentum ist lediglich eine besonders ausgestaltete Form des Miteigentums. Ich würd ohne weiteres wie von dir vorgeschlagen, eintragen. Berichtigen würd ich allenfalls den Antrag lassen (ich persönlich wie gesagt nicht), keinesfalls die e.V. Ein Eigentumswechsel hat ja wohl nicht stattgefunden (wohl Teilung gemäß § 8 WEG durch den Verfügungsschuldner).

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