Ich bin heute etwas vom Glauben abgefallen, als mir eine Schuldnerin erzählte, die Bank hätte ihr gesagt, sie könne (auf meinen Rat hin) ihr Girokonto nicht in ein P-Konto umwandeln, da bereits eine Pfändung drauf sei.
"Spaßhalber" habe ich dann in der Zentrale dieser Bank angerufen und das ist wohl tatsächlich deren Ernst. Eine Umwandlung könne nicht mehr erfolgen, da die Pfändung bereits gestern bei ihnen eingegangen sei
Habt ihr damit Erfahrungen? Ich weiß ja nicht, was diese Bank mit unseren Hinweisblätter macht, auf denen schließlich auf §850k Abs. 7 ZPO hingewiesen wird, aber irgendwie war ich bei der Aussage echt entsetzt.
Ironie: Vielleicht sollten wir dazu übergehen, bei gewissen Banken als Drittschuldner, den Schuldner vor einer bevorstehenden Pfändung zu informieren.