Hallo,
ich habe eine Akte vorgelegt bekommen, in der zu prüfen ist, ob PKH bewilligt werden kann.
Es ist ja das verbleibende Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung zu berechnen.
Ich stehe leider auf dem Schlauch, wie ich mit folgenden Punkten umgehe:
- Erwerbstätigkeit nur in neun von zwölf der Monate vor PKH-Antrag. Muss der Freibetrag nun für neun Monate genommen werden und auf zwölf umgelegt werden?
- gleiches gilt für Mietzahlung, nur mit Zahlung in zehn von zwölf Monaten.
Oder wie verfahre ich damit? Oder setzte ich die Zahlungen nur da an, wo sie getätigt wurden, dafür in voller Höhe? Gebe ich dann ein negatives Einkommen bei der Durchschnittsberechnung an, oder mit 0,00 € (damit würde sich meine Partei am Schlechtesten stehen).