Eine Frage für die Praktiker oder diejenigen, welche die entsprechende Literatur zur Hand haben.
Ich vollstrecke gegen einen Mitbürger, welcher der dt. Sprache angeblich nicht mächtig ist. Die zust. Gerichtsvollzieherin wies mich nun freundlich darauf hin, dass sie für die Abnahme der VA einen Dolmetschervorschuss benötigt.
Leider schweigt sich mein Zöller in der ZPO dazu aus - max. § 185 GVG leuchtet mir ein.
Dort würde ich gern - da Schuldnerverzeichnis und Co. ja auch eine gesellschaftliche Aufgabe erfüllen - gern mit dem von-Amts-wegen-hinzuzuziehen-Grundsatz begründen.
Findet sich da was (argumentatorisch)??