Ich habe einen mir aus Beratungshilfesachen bekannten Mitbürger, der nunmehr eine Ladung zum Haftantritt bekommen hat.
Er plädiert auf Haftunfähigkeit und hat wohl bereits ärztliche Stellungnahmen dazu (privat).
Vollstreckungsbehörde ist die StA X aufgrund einer Verkehrssache.
Er hat seinen Wohnsitz bei mir im Bereich der StA Y.
Nur verlangt er (Rechtsantragstelle), dass wir am Amtsgericht ihm ein Gutachten zur Haftunfähigkeit in Auftrag geben.
Ich habe ihn an die StA X als Vollstreckungsbehörde verwiesen. Er beharrt jedoch darauf, von uns einen Gutachter bestellt zu bekommen, da eine Rund-um-die-Uhr-Service-Hotline für "schwierige Fälle" ihm gesagt hat, sein Wohnsitzgericht sei zuständig.
Im Übrigen sei die StA X unkooperativ und würde jegliche Einwände, auch die privaten Atteste seiner Ärzte, nicht berücksichtigen.
Hab ich mit der Sache jetzt wirklich etwas zu tun?
Bin gerade echt überfragt