Kosten in Strafsachen / Reisekosten und Terminsgebühren

  • Moin,

    und zwar habe ich folgende Frage in einer Kostenfestsetzungsangelegenheit in Strafsachen:

    Der Angeklagte wurde verurteilt, da er jemanden durch einen Verkehrsunfall fahrlässig getötet hat, nun geht es um die erstattungsfähigen Kosten des Nebenklägers, die der Angeklagte zu tragen hat:

    Reisekosten:
    Der Nebenkläger wohnt am Ort A (Zuständiges Gericht ist ebenfalls A) und hat sich einen Rechtsanwalt am Ort B genommen.
    Dies wird natürlich von der Gegenseite gerügt.
    Der Nebenkläger beruft sich auf sein Vertrauensverhältnis und trägt vor, dass der Prozessbevollmächtigten den Nebenkläger schon in einem anderen Strafprozess, der mit dem oben genannten im Zusammenhang steht, vertreten hat und die Reisekosten somit erstattungsfähig sind.
    Ich habe hierzu nur einen Beschluss vom AG Lemgo (AG Lemgo, Beschluss v. 11.02.2014, 24 Ds-44 Js 120/13-67/13) gefunden, der die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten, soweit ein besonderes Vertrauensverhältnis vorliegt, für den Angeklagten bejaht hat.
    Könnt ihr mir in dieser Angelegenheit vielleicht auf die Sprünge helfen, ob die Reisekosten erstattungsfähig sind?

  • Erstattungsfähigkeit der Reisekosten ist nicht gegeben, da der Nebenkläger auch am Ort des Prozessgerichtes einen RA hätte beauftragen können.

    Vertrauensverhältnis wird häufig "gern genommen", ist aber eigentlich immer unbeachtlich. Worin soll das in diesem Fall denn bestehen? Hat der RA z. B. den Nebenkläger schon häufig in Gerichtsprozessen vertreten, wenn ja in was für Fällen?

  • In dieser Angelegenheit (Es ging um einen Verkehrsunfall) hat sich die Versicherung des Angeklagten "quergestellt" und wollte den entstandenen Schaden nicht begleichen.
    Aus diesem Grund hat der Prozessbevollmächtigten den Nebenkläger auch in dieser zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten.

    Unter diesem Gesichtspunkt würde ich die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld ebenfalls als nicht erstattungsfähig ansehen. Der Nebenkläger hätte sich einen Rechtsanwalt am Gerichtsort suchen können.

  • Oder im Bezirk des Prozessgerichts, und wenn Ort B außerhalb liegt, gibt es halt entweder die (anteiligen) Reisekosten für die tatsächlich innerhalb des Bezirks zurückgelegte Strecke oder den weitesten Punkt von der Grenze zum Gericht. Auf den Ort des Prozessgerichts abzustellen, kommt seit der bereits vor mehreren Jahren erfolgten Änderung des § 91 Abs. 2 ZPO (hier i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) nicht mehr in Betracht.

  • Oder im Bezirk des Prozessgerichts, und wenn Ort B außerhalb liegt, gibt es halt entweder die (anteiligen) Reisekosten für die tatsächlich innerhalb des Bezirks zurückgelegte Strecke oder den weitesten Punkt von der Grenze zum Gericht. Auf den Ort des Prozessgerichts abzustellen, kommt seit der bereits vor mehreren Jahren erfolgten Änderung des § 91 Abs. 2 ZPO (hier i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) nicht mehr in Betracht.

    :daumenrau

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Ob das so einfach geht, wage ich dann doch zu bezweifeln. Da wird man dann doch ein wenig tiefer einsteigen müssen. Es geht immerhin um eine fahrlässige Tötung, die offenbar auch schon in einem anderen Verfahren eine Rolle gespielt hat. Wie viele unterschiedliche Rechtsanwälte soll der NK denn beauftragen? Einen für das Zivilverfahren und dann noch zwei für die beiden Strafverfahren.

    Differenzierter sieht es m.E. auch der LG Kassel, Beschl. v. 30.12.2015 - 2 Qs 41/15 - http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/1597.htm

  • Auf den Ort des Prozessgerichts abzustellen, kommt seit der bereits vor mehreren Jahren erfolgten Änderung des § 91 Abs. 2 ZPO (hier i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) nicht mehr in Betracht.

    ...wobei es auch Fälle gibt, in denen Ort und Bezirk des Prozessgerichts identisch sind, gerade bei kleinen Amtsgerichten ;) Aber das nur am Rande.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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