Schenkung

  • Hallo,
    ich brauche mal Eure Hilfe.
    Habe eine Betreute, welche gerade Ihr Grundstück verkauft hat. Sie hat eine Berufsbetreuerin.
    Nun meldet sich die Tochter der Betreuten und möchte, dass die Betreute ihr 30.000,00 € schenkt, weil es die Mutter so möchte.
    Für die Vermögenssorge wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
    Ich gab dieses Schreiben weiter an die Betreuerin, mit der Bitte um Stellungnahme.
    Diese teilte mit, dass sie keine Schenkungen machen darf und die Betreute auch nicht, da sie ein Einwilligungsvorbehalt hat.
    Ich teilte dies der Tochter der Betreuten mit und bat sie , den Antrag zurückzunehmen.
    Diese ist damit nicht einverstanden und möchte das Geld haben, da Sie ja damals als der Vater verstarb auf ihr Erbteil verzichtet habe und sie fast blind ist und jetzt was vom Geld haben möchte und die Mutter das auch möchte.
    Ich habe die Nachlassakte beigezogen. Es existiert ein Testament, wo sich die Eheleute gegenseitig als Erben eingesetzt haben. Schenkung aufgrund sittlicher Pflicht ist m.E. kein Raum. Müsste ich das überhaupt prüfen?
    Für mich ist die Tochter der Betreuten keine Verfahrensbeteiligte. Ich tendiere dazu, den Antrag aus diesem Grund zurückzuweisen.
    Was sagt ihr dazu?

  • Ich tendiere dazu, den Antrag aus diesem Grund zurückzuweisen.
    Was sagt ihr dazu?

    Ich sage dazu , dass ich mich frage , was für ein "Antrag" vorliegen soll ?:gruebel:
    Hier kann nur Betreuerhandeln ( meist ) nachträglich genehmigt werden.
    Wenn die Betreuerin sich zu Recht weigert, etwas von den Konten der Betreuten auf die Tochter wegzubewegen , liegt auch kein Betreuerhandeln vor, welches einer Genehmigung unterliegen könnte.

  • Den Anspruch auf Erfüllung der versprochenen Schenkung mag die Tochter im Wege des Zivilprozesses durchsetzen, wenn die Betreuerin sich weigert.

  • Dafür gibt der Sachverhalt doch gar nichts her, sonst hätte die Tochter der Betroffenen der Betreuerin schon längst das notariell beurkundete Schenkungsversprechen unter die Nase gehalten.

    Im Übrigen wie #3: Im Rechtssinne liegt überhaupt kein "Antrag" vor, also gibt es auch keinen zurückzuweisen.

  • Danke für Eure Antworten.
    Und was mach ich nun?
    Schreib ich ihr nun, dass ich ihr Schreiben (Antrag) als gegenstandslos sehe, da sie keine Verfahrensbeteiligte ist?

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