Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft

  • Hallo zusammen,

    wir hatten heute im Finanzamt einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
    Der Schuldner ist nicht erschienen.

    Wir möchten jetzt einen Haftbefehl beantragen.

    § 284 Abs. 6 der Abgabenordnung besagt, dass der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht vor Ablauf eines Monats nach Zustellung der Ladung bestimmt werden soll.
    Wir haben jetzt leider festgestellt, dass an unserer Frist 3 Tage fehlen.

    Würde hieran die Ausstellung eines Haftbefehls scheitern?

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