beglaubigte Ablichtung der Löschungsbewilligung ausreichend?

  • Hallo an alle Grundbuchexperten!

    Ich habe nachfolgende Probleme mit den Eintragungsunterlagen:

    Aufgrund einer Sachstandsanfrage eines Notars, wann mit der Eintragung der Löschung des Grundpfandrechts und der Eintragung der
    Grundschuld gerechnet werden kann, stellt sich heraus, dass sich die Eintragungsunterlagen nicht in der Grundakte befinden.
    Der Notar übermittelt eine Kopie des Einlieferungsbeleges und einen Auszug, auf dem die Auslieferung ordnungsgemäß bestätigt wurde.
    Trotz intensiver Suche sind die Eintragungsunterlagen im Grundbuchamt nicht auffindbar. Nunmehr reicht der Notar eine beglaubigte
    Ablichtung der Grundschuldbestellungsurkunde, der Löschungsbewilligung der Grundpfandrechtsgläubigerin (wo nunmehr die beglaubigte
    Abschrift der Vollmacht fehlt) nebst Zustimmungserklärung der Eigentümer sowie den Originalgrundpfandrechtsbrief ein. Der Beglaubigungsvermerk,
    welcher sich unter der abgelichteten Unterschrift der Eigentümer befindet, enthält nicht die abgelichtete Unterschrift des Notars, sondern nur den Stempelabdruck "gez. Donald Duck, Notarvertreter" und darunter in maschinengeschriebenen Worten Donald, Duck, Rechtsanwalt - als amtlich bestellter Vertreter des Notars XY".

    Reichen die eingereichten beglaubigten Abschriften zum Vollzug der Eintragungen aus? Hätte aus dem abgelichteten Beglaubigungsvermerk nicht
    auch die abgelichtete Unterschrift des Notars ersichtlich sein müssen?:gruebel:

  • Reichen die eingereichten beglaubigten Abschriften zum Vollzug der Eintragungen aus? Hätte aus dem abgelichteten Beglaubigungsvermerk nicht
    auch die abgelichtete Unterschrift des Notars ersichtlich sein müssen?:gruebel:


    Vollmachtsnachweis fehlt.
    Ansonsten: Form des § 29 GBO ist erfüllt. Abschrift reicht, daher "gez. Notar" mit Beglaubigungsvermerk reicht aus (auch bei Abschriften einer Niederschrift steht am Ende ja nur "gez. Verkäufer gez. Käufer gez. Tom, Notar")

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!