Folgendes gemeinschaftliches Testament habe ich auf dem Tisch liegen:
Beim Ableben eines Ehegatten bleibt alles zur vollen alleinigen Verfügung des Überlebenden. Bei Wiederverheiratung fällt unser Erbe unserem Sohn A an. Bei Ableben von uns beiden soll das dann vorhandene - ohne Einschränkung an unseren Sohn A fließen- bei gleichzeitiger Gütertrennung. Grundstücke und Gebäude können von unserm Sohn nur verkauft werden, wenn gleicher Wert nachweisbar in angemessenerer Zeit wiederbeschafft wird. Sollte unser Sohn vorzeitig aus dem Leben scheiden fällt das Erbe an den Enkel.
Der Nacherbfall ist durch den Tod des Vorerben eingetreten. Den Erbschein habe ich eingezogen. Jetzt liegt mir ein neuer Erbscheinsantrag vor, Sohn als Alleinerbe.
Ich grübele jedoch noch über den Passus "bei gleichzeitiger Gütertrennung" und dem Veräußerungsbestimmungen.
Hat jemand da eine Idee. Oder könnten dies auch schuldrechtliche Bestimmungen sein? Der Erbschein beim ersten Erbfall hat nichts dazu ausgesagt.