Folgender Sachverhalt:
Schuldner arbeitet in Vollzeit abhängig beschäftigt. Es fallen Pfändungsbeträge an.
Zusätzlich führt er ein Gewerbe (Geschäftsladen, wo ein Mitarbeiter von ihm arbeitet). Die hieraus resultierendeb Gewinne liegen bei EUR 1.500,00 pro Monat (Schuldner hat keine Unterhaltsverpflichtungen).
Zusammenrechnung der beiden Einkünfte geht ja nicht. Wie muss hier abgeführt werden?