Hallo zusammen,
wollte mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen...
Zwei Verfahren werden verbunden, in dem einen Verfahren geht es um vier "einfachere" Delikte, in dem anderen um eine Körperverletzung... Es erfolgt Freispruch hinsichtlich des KV-Delikts, hinsichtlich anderen Delikte wird der Angeklagte verurteilt. Der Verteidiger war in beiden Verfahren vor Verbindung aktiv.
Dieser macht nun die notwendigen Auslagen seines Mandanten gegen die Staatskasse geltend (bezüglich der KV) und zwar in Höhe der Mittelgebühr bei Grundgebühr und Verfahrensgebühr sowie in Höhe von 100,- Euro für den "Teilfreispruch" hinsichtlich der KV nebst Auslagen...
Mich interessiert nun, wie Ihr hinsichtlich der ausscheidbaren notwendigen Auslagen entscheiden würdet.
Mir persönlich erscheint hier die Anwendung der Quotenregelung hinsichtlich der notwendigen Auslagen zunächst sinnvoller als die der Differenztheorie, da der Mandant ja hinsichtlich der "schwerer wiegenden" KV freigesprochen wurde und hinsichtlich der "weniger gewichtigen" Delikte verurteilt wurde. Ich dachte an eine Quotelung von 65:35 zugunsten der KV... Meiner Meinung nach kommt man hier mit der Differenztheorie auf kein zufriedenstellendes Ergebnis.
Vielleicht bin ich ja auch irgendwo auf dem Holzweg unterwegs, wäre für Tipps sehr dankbar!
LG