Tatsächliche Leitungsführung

  • Mal wieder ein Problem aus dem Bereich Dienstbarkeiten:

    In meinem Beritt bestehen sehr viele Dienstbarkeiten zugunsten eines Zweckverbandes (Leitungsrechte). Diese wurden regelmäßig unterschriftsbeglaubigt mit dem gleichen Formular bestellt, das der Zweckverband den Eigentümern zur Verfügung gestellt hat. Es findet sich darin folgende Regelung:

    "Zur Sicherung der vorstehend genannten Rechte bestellt der Grundstückseigentümer dem Zweckverband ... eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit der Maßgabe, daß deren Ausübungsbereich durch die tatsächliche Leitungsführung festgelegt wird."

    Ohne daß im Bewilligungstext darauf Bezug genommen wird, findet sich an den Bewilligungen auch immer eine Karte, in der es eine farbliche Markierung zum Leitungsverlauf gibt.

    Nun soll ein Teilstück lastenfrei abgeschrieben werden. Nach der Karte ist ersichtlich, daß der Leitungsverlauf dieses Teilstück nicht tangiert. Ich bin jedoch der Meinung, ich brauche dennoch eine Bewilligung des Zweckverbandes, weil

    a) auf die Karte in der Bewilligung nicht Bezug genommen wurde und
    b) die Formulierung "mit der Maßgabe, daß deren Ausübungsbereich durch die tatsächliche Leitungsführung festgelegt wird" meines Erachtens bedeutet, daß sich der Zweckverband vorbehalten möchte, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Leitung anderswo auf dem Grundstück zu verlegen.

    Beschwerde gegen meine Zwischenverfügung liegt nunmehr vor. Ich tendiere zur Nichtabhilfe, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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