Hallo,
ein Berufsbetreuer hat mir gerade erzählt, dass er gehört hat, dass ab 01.04.2017 der Schonbetrag von 2.600,00 EUR auf 5.000,00 EUR erhöht werden soll. Weiß da jemand was davon?
Viele Grüße
Hallo,
ein Berufsbetreuer hat mir gerade erzählt, dass er gehört hat, dass ab 01.04.2017 der Schonbetrag von 2.600,00 EUR auf 5.000,00 EUR erhöht werden soll. Weiß da jemand was davon?
Viele Grüße
Siehe hier.
Hallo,
Weiß da jemand was davon?
Ja; hier wissen einige davon .
Ich frag mich manchmal , wie solch wichtige Änderungen mit Folgen für die Gerichtspraxis an einem vorbeigehen können.
Hallo,
Weiß da jemand was davon?
Ja; hier wissen einige davon .
Ich frag mich manchmal , wie solch wichtige Änderungen mit Folgen für die Gerichtspraxis an einem vorbeigehen können.
Nunja, da gibt es verschiedene Gründe, u. a. die hohe Arbeitsbelastung, unter der die Eigenrecherche hinsichtlich Gesetzesänderungen usw. ganz einfach leidet.
Hinzu kommt, dass seitens der Verwaltung zwar auf alles Mögliche hingewiesen wird. Gesetzesänderungen werden jedoch häufig nicht bekanntgegeben.
Aus den genannten Gründen ist mir auch unklar, ob die geplante Änderung inzwischen beschlossen wurde?
Die Änderung schon ; aber m.W. noch nicht die Durchführungs-VO.
Im übrigen hat man das Fourm , um sich auf dem Laufenden zu halten.
Die Änderung schon ; aber m.W. noch nicht die Durchführungs-VO.
Also letztlich doch noch keine Änderung, da sich der konkrete Schonbetrag lediglich aus der Verordnung zum § 90 SGB XII ergibt.
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