Huhu,
folgender Sachverhalt:
Eingeklagt: 6.000 €.
Es ergeht ohne mündliche Verhandlung Teil-Anerkenntnis über 2.000,00 €
Danach findet streitige Verhandlung statt über den Rest ( 4.000,00 €)
Ist die Terminsgebühr aus 4.000,00 € oder 6.000,00 € entstanden?
Greift für das Teilanerkenntnis hier die Anmerkung zu Nr. 3104 VV RVG Abs. 1 Nr. 1 oder nicht, da danach noch eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat?
Ich tendiere zu Entstehung der TG aus 4.000,00 €.
Lieber Gruß