Hallo liebe Kollegen,
ich brauche mal wieder die geballte Kompetenz des Forums um ein Problem zu lösen. Die Suchfunktion hat mich nicht weiter gebracht - aber mir fehlten irgendwie auch die Suchansätze. Ich bin über jede Hilfe dankbar.
Der Fall stellt sich wie folgt dar:
Kläger K und Beklagte B streiten sich wegen der Feststellung von Ausgleichspflichten.
In einem Mediationsgespräch, zu dem neben den Parteien drei weitere Personen (wohl weitere Erben) erschienen sind wird sodann "zwischen den Parteien" ein Vergleich geschlossen.
Darin heißt es dann wie folgt: Die Gerichtskosten tragen der Kläger und die Beklagte zu 50 %. Die Kosten des Vergleichs tragen die fünf Erben zu gleichen Teilen.
Jetzt habe ich vom Kläger und der Beklagten Ausgleichsanträge vorliegen. Meine Meinung war, dass ich nur die Gerichtskosten ausgleichen kann. Denn an der übrigen Kostenentscheidung sind Leute beteiligt die keine Parteien sind (und wohl auch nicht dem Streit beigetreten sind. Ich stelle mir da halt auch die Ausgleichung schwierig vor, weil ich ja letztlich auch gegen Leute festsetzen müsste, die nicht Partei des Rechtstreits geworden sind.
Habe ich mich da irgendwie verrannt? Geht das doch und ich sehe einfach alles zu kompliziert? Ich bin wirklich über jede Hilfe dankbar