Hallo,
beantragt ist eine Rechtsnachfolgeklausel auf Gläubigerseite, weil bei der x GmbH & Co.KG die einzige persönlich haftende Gesellschafterin (w.GmbH) aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, die Gesellschaft aufgelöst wurde, eine Liquidation nicht stattgefunden hat und die Firma erloschen ist.
Der Titel soll nun auf die einzige Kommanditistin umgeschrieben werden.
Ich tendiere ja zu einem klarstellendem Zusatz bei der Klausel, weil keine Rechtsnachfolge vorliegt, finde in meiner ZPO-Kommentierung aber immer nur den Fall, wenn es die Schuldnerin betrifft (dann ist wegen § 129 IV HGB die Umschreibung auf die Gesellschafter unzulässig)