Huhu,
ich habe einen Münder, der mit beiden Vormündern in Spanien lebt.
Abgabe des Verfahrens kommt nicht mehr in Betracht, da in einem Jahr Volljährigkeit eintritt und das Abgabeverfahren ins Ausland zu aufwendig und langwierig. ( lt. Vorgängerin)
Vormünder sind die Pflegeeltern, die zum Zeitpunkt der Übertragung miteinander verheiratet waren.
Diese haben sich nun getrennt, Vater soll ein Alkoholproblem haben.
Jetzt stellt die Mutter Antrag auf Vormundschaftsübertragung auf sich alleine.
Wie mach ich das mit der persönlichen Anhörung des Kindes, das sich im Ausland befindet?
Liebe Grüße