Hallo ihr Lieben,
hat jemand schon einmal für die Abnahme einer eV in der Insolvenz einen Dolmetscher hinzuziehen müssen? Der InsoVerwalter hat jetzt die Anhörung des Schuldners beantragt und weil dieser wohl der deutschen Sprache wenig bis gar nicht mächtig ist (spricht nur Hindi), beantragt dieser jetzt noch einen Dolmetscher dafür.
Ist das möglich? Hat das schon jemand gemacht? Und - zahlt das die Staatskasse? Handelt sich natürlich um ein Stundungsverfahren.
Vielen Dank.