Schuldner befindet sich in der Wohlverhaltensphase, erhält Rentenzahlungen (Altersrente und Betriebsrente) die unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen. Die Zusammenrechnung ist daher nicht beantragt worden. Der Schuldner hat vom ehemaligen AG ein Angebot zur Abfindung der Betriebsrente erhalten. D. h. der AG zahlt nicht mehr monatlich 58 EUR Rente sondern will sie in einem Einmalbetrag von ca. 7000 EUR abfinden.
Würde diese Einmalzahlung unter § 287 zählen und könnte somit vom Treuhänder gezogen werden und wenn ja in voller Höhe?