Kann mir bitte jemand nochmal erklären, wann ganz allgemein die Geschäftsgebühr angerechnet wird und wann nicht? Das will einfach nicht in meinen Schädel...
Und wie sieht es aus in folgendem Fall: Die Klage wurde abgewiesen, der Kläger trägt die Verfahrenskosten. Die Beklagtenpartei macht nun die Geschäftsgebühr geltend, ohne Anrechnung.....
Danke im Voraus....