Hallo,
wir haben zwei Beklagte vertreten. Nur einer hat PKH unter Beiordnung bewilligt erhalten. Mir steht ja maximal die erhöhte Verfahrengebühr für 2 Auftraggeber zu. Wie rechne ich jetzt die PKH ab? Kann ich so tun, als ob es nur einen Mdt. gegeben hat?
Danke vorab.
Liane