Man könnte natürlich ... :D.
Ich habe derartige Versicherungsleistungen bisher immer nur eingezogen, wenn ich vor hatte, die Auszahlungsansprüche mit Ansprüchen gegen den Geschäftsführer aufzurechnen.
Damit hier nicht beide Insolvenzverwalter die Gekniffenen sind, könnte man vor diesem Hintergrund natürlich schon vor Eintritt der Versorgungsberechtigung überlegen, wie man gescheiter Weise das Bärenfell aufteilt.
Aber okay. Man kann auch warten.