Gerichtskosten sollen ausgeglichen werden. Daneben wird eine Verzinsung von 4 % beantragt. M.E. ist ein fester Zinssatz nicht möglich, auch wenn das im Moment weniger als 5 % ü. Basiszins ist!?
Sehe ich das richtig? 4 % ü. Basiszinssatz wäre dagegen möglich oder?