Klärt mal einen Grundbuch-Rechtspfleger auf, der von Nachlaß nichts versteht:
Erblasserin E errichtet 2010 ein privatschriftliches Testament: "Mein gesamtes Vermögen bekommt mein Bruder A unter der Bedingung, dass B nichts bekommt und sie auch dann nichts bekommt, wenn A stirbt."
Das Nachlaßgericht erteilt einen Erbschein, der A als Alleinerben ausweist. Aus der Akte/Protokoll ergibt sich sonst nichts. (Außerhalb des Verfahrens ist mir bekannt, dass B die frühere Ehefrau des A ist. Scheidung war irgendwann nach Testamentserrichtung)
Muss man da gar keinen Gedanken an Vor- und Nacherbschaft usw. verschwenden?