Hallo!
Ich hab einen Fall mit dem ich und meine Bezirksrevisorin uns schon ne weile beschäftigen.
Die Partei hatte PKH bekommen (2011), zunächst ratenfrei. Im Lauf der Jahre wurden dann Raten angeordnet. Die Aufforderung nach § 55 Abs. 6 RVG wurde leider nicht gemacht, die weitere Vergütung daher nicht eingezogen. Nach Abschluss der Zahlungen auf die PKH-Vergütung wurde festgestellt, dass die weitere Vergütung nicht angefordert wurde. Die 4 Jahres- Frist ist schon abgelaufen.
Kann ich jetz noch zur weiteren Vergütung auffordern und mir den berechtigten Groll der Partei anhören oder ist die Sache wegen der Frist erledigt?
Danke für die Hilfe!