Im Grundbuch ist als Eigentümerin eingetragen:
"Ilse Mustermann geb. Musterfrau; Musterstadt"
Die Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge wird auf Grundlage einer Ausfertigung eines Erbscheins beantragt.
Die Erblasserin aus dem Erbschein lautet "Ilse Müller geb. Musterfrau mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Musterdorf".
Identisch sind demnach nur der Vorname und der Geburtsname. Die Antragstellerin erklärt in Ihrem Antragsschreiben die Namensveränderungen durch Verwitwung und Wiederheirat.
M.E. kann auf dieser Grundlage keine Grundbuchberichtigung vorgenommen werden. Ich würde die Vorlage einer Sterbeurkunde fordern aus der sich sämtliche Daten ergeben müssten.
Wasa meint Ihr?