Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zur Kostentragungspflicht. Ich habe einen selbständigen Schuldner der vom Drittschuldner Provisionszahlungen erhält. Da es sich um regelmäßige Zahlungen handelt, die zu einem wesentlichen Teil das Einkommen darstellen, hat der Dsch gem § 850 c ZPO Pfändungsschutz zu berücksichtigen.... tat er aber nicht, sondern zahlte alles an den Gläubiger.
Von mir wurde ein klarstellender Beschluss auf Antrag erlassen...wer trägt denn die Kosten des Verfahrens ?
Hatte sie nach guter alter Sitte dem Schuldner auferlegt ( sind zu ZU-Auslagen ), aber dieser legt jetzt Rechtsmittel ein ....