Hallo,
es soll Ordnungshaft vollstreckt werden. Verfahrenskostenhilfe wurde dafür beantragt. Wer ist für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe in diesem Verfahren zuständig? Ich denke, dass der Richter zuständig ist, da er ja die Ordnungshaft angeordnet hat. Sehe ich das richtig?
Verfahrenskostenhilfe Zuständigkeit
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