Zwischenverfügung an Nachlassverwalter?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    A beantragt die Löschung zweier Zwangssicherungshypotheken
    Daraufhin erging eine unechte Zwischenverfügung hinsichtlich der fehlenden Eigentümerzustimmung.
    Als eine Reaktion ausblieb erging eine förmliche Zwischenverfügung. Die Zustellungsurkunde kam jedoch mit dem Hinweis zurück "Empfänger verstorben".
    Nach einigem Recherchieren ergab sich dann, dass eine Nachlassverwaltung angeordnet ist. Mit dem Nachlassverwalter wurde mehrfach Rücksprache gehalten, dieser scheint jedoch nicht bereit, die Löschung weiter voranzutreiben.

    Daher die Frage: Kann ich in diesem Fall förmlich an den Nachlassverwalter zwischenverfügen oder wie kann ich weiter vorgehen?

  • a) Warum nicht? Der Nachlassverwalter ist Partei kraft Amtes (und nicht Vertreter der unbekannten Erben wie der Nachlasspfleger, wobei selbst dann mit diesem kommuniziert werden könnte/müsste).
    b) Mit wem sonst?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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