Hallo ihr Lieben,
ich habe folgenden Sachverhalt:
A beantragt die Löschung zweier Zwangssicherungshypotheken
Daraufhin erging eine unechte Zwischenverfügung hinsichtlich der fehlenden Eigentümerzustimmung.
Als eine Reaktion ausblieb erging eine förmliche Zwischenverfügung. Die Zustellungsurkunde kam jedoch mit dem Hinweis zurück "Empfänger verstorben".
Nach einigem Recherchieren ergab sich dann, dass eine Nachlassverwaltung angeordnet ist. Mit dem Nachlassverwalter wurde mehrfach Rücksprache gehalten, dieser scheint jedoch nicht bereit, die Löschung weiter voranzutreiben.
Daher die Frage: Kann ich in diesem Fall förmlich an den Nachlassverwalter zwischenverfügen oder wie kann ich weiter vorgehen?