Hallo liebe Kollegen.
Ich habe eine Vor- und Nacherbfolge. Der Vorerbe ist Neffe der Verstorbenen und ist nicht befreit; Nacherben sind seine Kinder.
Im handschriftlichen Testament heißt es weiter, dass ein anderer Neffe das Recht hat, Einspruch zu erheben, dass der Nachlassgrundbesitz nicht anderweitig veräußert werden darf.
Ich lege diese Regelung als Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß §2222 BGB aus. Jedoch nimmt die Erblasserin in ihrer Anordnung die Entscheidung des Nacherben-TVs vorweg, indem sie zum Ausdruck bringt, dass dieser Einspruch gegen eine Veräußerung erheben soll.
Meine Frage daher: Soll ich zugleich eine Auflage annehmen, dass der Vorerbe den Grundbesitz nicht veräußern darf und der Nacherbentestamentsvollstrecker zugleich "normaler" TV ist beschränkt auf die Aufgabe der Überwachung der Auflagenerfüllung oder gehört die Erblasseranordnung, wie auch bei jeder anderen Testamentsvollstreckung, einfach zum Aufgabenkreis des Nacherben-TVs, dass dieser eben keine Zustimmung zur Veräußerung erteilen darf?
Vielen Dank.