Insolvenzgläubiger G meldet Kindesunterhalt an. Der Anmeldung liegt ein Unterhaltstitel zugrunde, der aber auf den Vater V des G lautet. V hatte den Titel zu der Zeit erwirkt, als G noch minderjährig war. Nun ist G volljährig und will mit dem alten Titel seine Forderung anmelden.
Aber: Der Titel lautet weiterhin auf V. Auch nicht auf 'G, vertreten durch V' o.ä. Muss G eine Titelumschreibung vornehmen, bevor die Forderung als Insolvenzforderung anerkannt werden kann?
Grüße