Hallo,
habe zum ersten Mal ein vereinfachtes Umlegungsverfahren auf dem Tisch und frage mich, wie ich hier die Eintragungen vornehmen soll.
Im "normalen" Umlegungsverfahren fallen die Grundstücke ja weg und neue Grundstücke werden zugeteilt. Beim vereinfachten Umlegungsverfahren werden nur die Grenzen verschoben oder?
In SolumSTAR gibt es zum alten Grenzregelungsverfahren zwei Bausteine. Ich würde diese verwenden und daher wie folgt eintragen:
BVE: altes Grundstück unter BVNr. 1 röten, neues Grundstück vortragen unter neuer BVNr. 2 jedoch mit bisheriger laufender Nummer in Spalte 2
BVZ: BVNr. 1 nach Veränderungen im vereinfachten Umlegungsverfahren "XYZ" unter BVNr. 2 neu vorgetragen am ...
Abt. I: Beschluss der Gemeinde ... vom ... im vereinfachten Umlegungsverfahren "XYZ"; eingetragen am...
Muss ich Eintragungen in Abt. II und III vornehmen? Die Rechtsfolge der Erstreckung auf und lastenfreien Abschreibung von Teilflächen ergibt sich ja aus dem Gesetz, § 83 BauGB.
Im Umlegungsverzeichnis wird übrigens nicht groß auf die Belastungen eingegangen. Dort steht nur:
Die Rechte nach Abteilung II und III des Grundbuchs der Grundstücke im alten Bestand gehen unverändert auf die Grundstücke im neuen Bestand über.