Moinsen,
stehe bei einer Erbscheinssache auf dem Schlauch und wäre für Anregungen sehr dankbar. Ggfs. ist es auch einfacher, als ich denke - folgender SV:
Folgendes gemeinschaftliches Testament liegt vor: Gegenseitige Erbeinsetzung, nach dem Tode des Letztversterben erben insgesamt drei Kinder aus den vorherigen Ehen. Nach dem Tode des Erstversterbenden wurde die Witwe (richtigerweise) zur Alleinerbin ausgewiesen. Zwei der Kinder haben sodann vor dem LG einen Vergleich erwirkt, welcher ihnen eine Geldzahlung zusprach, im Gegenzug "sind sich die Parteien darüber einig, dass die Kläger aus dem gemeinschaftlichen Testament weitergehende Ansprüche nicht herleiten."
Nunmehr soll ein Alleinerbschein für das verbliebene Kind, welches nicht am Rechtstreit beteiligt war, erteilt werden, weil die beiden weiteren aufgrund des Vergleiches nicht mehr erbberechtigt sein sollen.
Ist dem tatsächlich so? Meine Erachtens sind sie zwar weiterhin erbberechtigt, können diese Ansprüche jedoch nicht mehr geltend machen, sodass das eine Kind allein verfügungsbefugt sein wird, wenngleich es nur Miterbe ist... Oder ist durch den Vergleich das Erbrecht der Kläger tatsächlich komplett erloschen?
Die Formulierung macht mich nur etwas stutzig. Wahrscheinlich mache ich mir nur zu viel Gedanken und es ist tatsächlich einfacher, als ich befürchte.
LG und bereits jetzt besten Dank!