Vollstreckung Zug um Zug

  • Danke für eure Ausführungen.

    Also muss ich doch zunächst einen GV mit der ZV beauftragen, damit ich den Annahmeverzug nachweisen kann. Sollte da nichts "rumkommen" (wovon auszugehen ist), PfÜB hinterherschießen.

    Schade, ich bin davon ausgegangen, dass es auch etwas einfacher geht.

  • Mir liegt mit dem Pfüb-Antrag ein merkwürdiges Anerkenntnisurteil folgenden Inhalts vor:

    Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den (näher bezeichneten) Gegenstand Zug um Zug gegen die Zahlung von 50,- € herauszugeben.
    Für die Herausgabe wird hiermit eine Frist von zwei Wochen ab Rechtskraft des Urteils gesetzt.

    Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs wird der Beklagte statt der Herausgabe des (näher bezeichneten) Gegenstandes dazu verurteilt, an den Kläger 650,- € nebst Zinsen...zu zahlen.


    Es liegt eine vom Urkundsbeamten erteilte vollstreckbare Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk vor.

    Muss der den Pfüb beantragende Gläubiger nachweisen, dass die Herausgabefrist fruchtlos ablief und ggf. wie? :gruebel:

  • Nach Fristablauf hätte ich kein Problem damit, die 650,00 EUR zu vollstrecken, insoweit das Datum der Rechtskraft ersichtlich ist. Ein Nachweis scheint mir entbehrlich.

    Die Richtigkeit der Klausel kann im Verfahren auf Erlass eines Pfübs nicht geprüft werden, lediglich das Vorhandensein. Wenn der Schuldner die Richtigkeit anzweifelt, so müsste er Klauselerinnerung nach § 732 ZPO erheben.

  • Nach Fristablauf hätte ich kein Problem damit, die 650,00 EUR zu vollstrecken, insoweit das Datum der Rechtskraft ersichtlich ist. Ein Nachweis scheint mir entbehrlich.

    Die Richtigkeit der Klausel kann im Verfahren auf Erlass eines Pfübs nicht geprüft werden, lediglich das Vorhandensein. Wenn der Schuldner die Richtigkeit anzweifelt, so müsste er Klauselerinnerung nach § 732 ZPO erheben.

    Ebenso.
    Der Nachweis wäre wenn überhaupt im Klauselerteilungsverfahren erforderlich (ich denke indes, dass kein Fall des §726 ZPO vorliegt, da der Schuldner die erfolgte Herausgabe zu beweisen hätte).

  • ....

    Die Richtigkeit der Klausel kann im Verfahren auf Erlass eines Pfübs nicht geprüft werden, lediglich das Vorhandensein. Wenn der Schuldner die Richtigkeit anzweifelt, so müsste er Klauselerinnerung nach § 732 ZPO erheben.

    Diese würde allerdings dem Schuldner wohl nichts bringen. Die Erteilung der Klausel erfolgte ganz normal nach § 725 ZPO durch den UdG für das gesamt Urteil.


    Vielen Dank für eure Meinungen.

  • Rechtsmittel bringen dem Schuldner häufig nichts, da meistens alles korrekt läuft. Wollte nur allgemein den "kompletten" Weg aufzeigen. :) Denke auch, dass es einer qualifizierten Klausel nicht bedarf. :daumenrau


  • § 726 Abs. 1 ZPO hört sich rein vom Gesetzeswortlaut passend an. Bedingung für den Zahlungsanspruch laut Urteil: Ablauf der Frist von zwei Wochen ab Rechtskraft des Urteils, ohne dass der Schuldner den Gegenstand herausgegeben hat

    Der genaue Wortlaut ist: "Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, ..."

    Es kommt daher auf die Beweislast an.


  • § 726 Abs. 1 ZPO hört sich rein vom Gesetzeswortlaut passend an. Bedingung für den Zahlungsanspruch laut Urteil: Ablauf der Frist von zwei Wochen ab Rechtskraft des Urteils, ohne dass der Schuldner den Gegenstand herausgegeben hat

    Der genaue Wortlaut ist: "Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, ..."

    Es kommt daher auf die Beweislast an.

    Gut, da muss ich noch einmal lesen. Bislang bin ich noch nicht vollständig überzeugt.

    Der Kläger erhält den Zahlungsanspruch in Höhe von 650,- € nur, wenn der Beklagte ihm nicht innerhalb der Frist den Gegenstand herausgegeben hat. Dann müsste m. E. der Kläger auch nachweisen oder wenigstens glaubhaft machen (eidestattliche Versicherung), dass die Herausgabe nicht (fristgerecht) erfolgte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!