Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, der ehemals als Finanzberater (teilweise auf selbständiger Basis) tätig war. Für die ehemalige Tätigkeit erhält dieser monatlich Provisionen, sofern die ehemals abgeschlossenen Verträge nicht durch die Kunden gekündigt werden.
Sein Haupteinkommen bezieht der Schuldner aktuell in Form von Krankengeldleistungen.
Meine Frage:
Unterliegen vorgenannte laufende Provisionen im Insolvenzverfahren komplett der Pfändung oder sind diese wie zusätzliches Arbeitseinkommen (ggf. wie Überstunden) zu behandeln und pfändbare Beträge nach der Pfändungstabelle abzuführen?