Ich habe versehentlich die gesamte Grundschuld gelöscht statt des beantragten Teilbetrages. Der Notar beantragt Berichtigung. Nachrangig Rechte sind nicht eingetragen.
Sehe ich es richtig, dass ich die " Neueintragung" der Grundschuld nur noch mit dem Restkapitel eintrage? Aber wie lautet dann der Eintragungstext?
Entschuldigt bitte meine Nachfrage.
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