Versehentlich gelöschte Grundschuld

  • Ich habe versehentlich die gesamte Grundschuld gelöscht statt des beantragten Teilbetrages. Der Notar beantragt Berichtigung. Nachrangig Rechte sind nicht eingetragen.
    Sehe ich es richtig, dass ich die " Neueintragung" der Grundschuld nur noch mit dem Restkapitel eintrage? Aber wie lautet dann der Eintragungstext?
    Entschuldigt bitte meine Nachfrage.

  • Solche Fälle gab es schon häufiger im Forum. Über die Suche dürfte man daher etwas ausfindig machen können.

    Ulf

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