Hallo zusammen,
es ist die Eintragung eines gestaffelten Erbbauzinses und unter Berücksichtigung
der langen Laufzeit des Erbbaurechts ist der Erbbauzins auf der Grundlage des
Verbraucherpreisindex ab dem 01.01.2021 wertgesichert. Darüber hinaus kann
der Grundstückseigentümer unter separat aufgeführten Voraussetzungen eine
Erhöhung des Erbbauzinses verlangen (z.B. wenn zusätzliche Bauwerke eine
Wertverbesserung des Grundstücks bewirken). Selbiges ist auch bewilligt und
-antragt worden, einzutragen.
Wenn ich die den Eintragungstext im Grundbuch formuliere, schreibe ich
dann, dass der Erbbauzins ab dem 01.01.2012 wertgesichert ist und dass
unter den in Punkt a) bis d) genannten Voraussetzungen eine Erhöhung des
Erbbauzinses möglich ist (oder sind diese weiteren Erhöhungsvoraussetzungen
durch die Bewilligung abgedeckt?).
Vielen Dank für eure Hilfe